Familienrecht

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt.

Daneben regelt es die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.

Ein aktuell kontrovers diskutiertes Thema im Familienrecht ist die Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien beziehungsweise die rechtliche Gleichstellung dieser in jeglicher Hinsicht.

Das  Familienrecht ist das Teilgebiet des  Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch  EheLebenspartnerschaftAbstammung und  Verwandtschaft  begründeten Rechtsbeziehung zwischen  natürlichen Personen  regelt. Dazu gehören auch das  Kindschafts-Adoptions-  und das  Scheidungsrecht  sowie außerhalb der  Verwandtschaft  bestehende  gesetzliche Vertretungsbefugnisse  im Fall der  VormundschaftPflegschaft  und rechtlichen Betreuung.

Darüber hinaus betrifft das Familienrecht die Beziehung der Familien zum Staat.  Art. 6 GG  sichert die  Institutsgarantie  sowie das staatliche Schutz- und Förderungsgebot der Familie als  Grundrecht.[1]  Die Gewährleistungen des Art. 6 GG greifen über das Privatrecht der Familien hinaus und beeinflussen beispielsweise auch das Steuerrecht (Ehegattensplitting) oder rechtfertigen die Einführung des  Elterngeldes.

[Quelle: Wikipedia]

  • Scheidung
  • Trennungsfolgen
  • Trennungsunterhalt
  • nachehelicher Unterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Zugewinnausgleich / Güterrecht
  • Kindschaftssachen
  • Vormundschaft
  • Pflegeschaft
  • u.v.m.

Weitere Rechtsgebiete:  Arbeitsrecht  ➽ Medizinrecht  ➽ Mietrecht  ➽ Verkehrsrecht  ➽ Zivilrecht