
Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt.
Daneben regelt es die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
Ein aktuell kontrovers diskutiertes Thema im Familienrecht ist die Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien beziehungsweise die rechtliche Gleichstellung dieser in jeglicher Hinsicht.
Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Abstammung und Verwandtschaft begründeten Rechtsbeziehung zwischen natürlichen Personen regelt. Dazu gehören auch das Kindschafts-, Adoptions- und das Scheidungsrecht sowie außerhalb der Verwandtschaft bestehende gesetzliche Vertretungsbefugnisse im Fall der Vormundschaft, Pflegschaft und rechtlichen Betreuung.
Darüber hinaus betrifft das Familienrecht die Beziehung der Familien zum Staat. Art. 6 GG sichert die Institutsgarantie sowie das staatliche Schutz- und Förderungsgebot der Familie als Grundrecht.[1] Die Gewährleistungen des Art. 6 GG greifen über das Privatrecht der Familien hinaus und beeinflussen beispielsweise auch das Steuerrecht (Ehegattensplitting) oder rechtfertigen die Einführung des Elterngeldes.
[Quelle: Wikipedia]
- Scheidung
- Trennungsfolgen
- Trennungsunterhalt
- nachehelicher Unterhalt
- Kindesunterhalt
- Zugewinnausgleich / Güterrecht
- Kindschaftssachen
- Vormundschaft
- Pflegeschaft
- u.v.m.
Weitere Rechtsgebiete: Arbeitsrecht ➽ Medizinrecht ➽ Mietrecht ➽ Verkehrsrecht ➽ Zivilrecht.