Zivielrecht

Das  Zivilrecht  beschäftigt sich mit den rechtlichen Verhältnissen, die private Personen eingehen können und zwischen diesen bestehen.

Das Zivilrecht beschäftigt sich mit den rechtlichen Verhältnissen, die private Personen eingehen können und zwischen diesen bestehen.

Privatrecht ist dasjenige Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen zwischen rechtlich – nicht zwingend auch wirtschaftlich – gleichgestellten Rechtssubjekten (→ natürliche Person, → juristische Person) regelt. Die Bezeichnungen Bürgerliches Recht bzw. Zivilrecht (Verdeutschungen des lat. Terminus ius civile) werden oft synonym zu Privatrecht verwendet, bezeichnen genau genommen allerdings nur einen Teil desselben (nämlich das Gebiet „Allgemeines Privatrecht“; s. u.).

Das Privatrecht steht in der Rechtswissenschaft neben dem öffentlichen Recht (einschließlich des Strafrechts); zur genaueren Abgrenzung siehe Abgrenzung zum Privatrecht. Das Privatrecht sieht – im Gegensatz zum öffentlichen Recht – eine aus der Privatautonomie abgeleitete Freiheit des Willens vor, die es dem Einzelnen grundsätzlich gestattet, mit anderen in eine Rechtsbeziehung zu treten (oder auch darauf zu verzichten). Diese Freiheit kann allerdings durch eine Vielzahl von tatsächlichen Gegebenheiten eingeschränkt sein, etwa durch ein Monopol oder die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen. Sie ist jedoch, davon unabhängig, für das Privatrecht prägend, weil sie eine Gestaltung des Rechts ohne staatlichen Einfluss zulässt. Eines der wichtigsten privatrechtlichen Gestaltungsmittel ist der privatrechtliche Vertrag. [Quelle Wikipedia]

  • Vertragsgestaltung
  • Vertragsprüfung
  • Anfechtung von Verträgen
  • Willenserklärungen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Kaufrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Allgemeines Schadensrecht
  • Schmerzensgeld
  • Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Durchsetzung berechtigter Forderungen
  • u.v.m.

Weitere Rechtsgebiete: Arbeitsrecht ➽  Familienrecht ➽ Medizinrecht ➽ Mietrecht ➽ Verkehrsrecht